Förderungen
Das Land Vorarlberg und das AMS fördern Weiterbildungsmaßnahmen zum Teil in beträchtlichem Ausmaß – Zuschüsse bis zu 3/4 der Kurskosten sind möglich!
Wir geben Ihnen hier einen Überblick über mögliche Förderungen. Wir sind jedoch nicht in der Lage, Ihnen irgendwelche Garantien für Förderungen abzugeben. Förderungsanträge müssen von unseren Kunden an die betreffende Institution gestellt werden.
Qualifizierungsförderung ESF Ziel2 - die "beste" Förderung
Wer?
Gefördert wird grundsätzlich das Unternehmen für
- ArbeitnehmerInnen ab 45 Jahre (Voraussetzung: vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis). Frauen werden mit bis zu 3/4, Männer mit bis zu 2/3 der Kurskosten gefördert.
- niedrig qualifizierte Frauen (keine Matura) unter 45 Jahre (bis zu 2/3 der Kurskosten)
- WiedereinsteigerInnen
- NICHT gefördert werden UnternehmenseigentümerInnen, GL-Mitglieder, Lehrlinge, Bedienstete öffentl. Körperschaften
Detailliertere Informationen übermitteln wir Ihnen gerne auf Anfrage.
Wieviel?
Pro Teilnehmer und Kurstag werden max. € 300 als förderbare Summe anerkannt, maximal € 10.000.
Bildungszuschuss (Zusammenfassung)
Gefördert wird Qualifikationserweiterung zur Absicherung der Beschäftigungsfähigkeit.
Bildungsprämie
Wer?
- Es erhalten nur Personen eine Förderung, die den Hauptwohnsitz in Vorarlberg haben. Bedienstete von Gebietskörperschaften und Interessenvertretungen sind von der Förderung ausgenommen. Ebenso ausgeschlossen sind Hobbykurse jeder Art.
- Förderungswerber müssen zum Zeitpunkt des Ansuchens in Vorarlberg beschäftigt sein und zumindest eine 3jährige Berufstätigkeit im EWR-Raum nachweisen können oder sich in einem aufrechten Lehrverhältnis befinden. Sie dürfen als höchste Qualifikation einen Maturaabschluss besitzen und müssen die Ausbildung berufsbegleitend absolvieren. Die Ausbildung muss eine erhebliche Qualifikationsverbesserung zur Folge haben.
- Das letzte vollentlohnte Monats-NETTO-Einkommen muss unter 1.750 Euro liegen.
Was?
Gefördert werden berufsbildende Fachkurse mit einem Mindeststundenausmaß von 100 Unterrichtsstunden.
Wieviel?
Es werden bis zu einem Viertel der Kurs- und Prüfungsgebühren, maximal jedoch 2.000 Euro zugeschossen.
Startkapital
Wer?
Förderungswerber, die nach bzw. während der Kindererziehung und Haushaltsführung wieder ins Berufsleben eintreten wollen.
Was?
Berufsspezifische Aus- oder Weiterbildungen mit einer Dauer von min. 50 Unterrichtsstunden.
Wieviel?
Bis zu 50 Prozent der direkten Kurskosten und der damit in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Kosten, bis max. 2.000 Euro jährlich.
Wo?
Das Förderungsansuchen muss bei der Arbeiterkammer schriftlich spätestens innerhalb von drei Monaten nach erfolgreichem Abschluss der Bildungsmaßnahme eingereicht werden.







