inlingua
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldevorgang und Stornobedingungen

Ihre Anmeldung nehmen wir schriftlich (Fax, E-Mail) oder mündlich (persönlich, telefonisch) entgegen. Sie ist verbindlich und gilt als Reservierung Ihres Kursplatzes, sofern der Kurs nicht ausgebucht ist. Sie haben die Möglichkeit, die Anmeldung ohne Angabe von Gründen bis 14 Tage vor Kursbeginn mittels eingeschriebenem Brief zurückzuziehen. Bei rechtzeitiger Abmeldung fallen Ihnen außer der Erstanmeldegebühr keine Kosten an. Bei Abmeldung innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn beträgt die Stornogebühr 25% des Kursbeitrages, mindestens jedoch € 100,-, jeweils zuzüglich der Erstanmeldegebühr. Bei Nichterscheinen zum Kursbeginn ist der volle Kursbeitrag fällig. Die Erstanmeldegebühr kann nicht rückerstattet werden bzw. ist auch bei frühzeitiger Abmeldung fällig. Der von Ihnen gebuchte Kurs(umfang) bildet eine unteilbare Einheit, ein aliquote Rückerstattung oder Gutschrift von Teilbeträgen wegen eines vorzeitigen, nicht von uns zu vertretenden Kursabbruchs ist daher nicht möglich. Für Auslandskurse gelten besondere Stornobedingungen (unten). Mit Ihrer ersten Anmeldung zu einem inlingua-Kurs verpflichten Sie sich, keine wie immer gearteten Aufträge an unsere Trainer(innen) direkt zu vergeben, andernfalls wir berechtigt sind, den Gegenwert eines solchen Auftrages gem. gültiger Preisliste und zuzüglich eines Zuschlages von 25% in Rechnung zu stellen, unabhängig davon, ob eine Zahlung Ihrerseits an den/die betreffende(n) Trainer(in) bereits erfolgt ist, oder ob Sie die Leistung schon bezogen haben oder nicht.

Zahlung

Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung, die gleichzeitig die Rechnung ist. Wir ersuchen Sie, den Kursbeitrag bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn auf das genannte Konto zu überweisen. Erfolgt Ihre Anmeldung weniger als eine Woche vor Kursbeginn, ist der Kursbeitrag unmittelbar nach der Anmeldung zu entrichten. Ein bezahlter Kursbeitrag kann nicht rückerstattet werden, es sei denn, Ihr Sprachkurs muss von uns abgesagt werden. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassokosten sowie Zinsen von 1% pro Monat als vereinbart. Sind Ratenzahlungen vereinbart und der Teilnehmer ist mit einer Rate mehr als 7 Tage im Verzug, so tritt Terminverlust ein und der gesamte Rechnungsbetrag ist fällig. Sollte der Teilnehmer einen Kurs im Namen und/oder auf Rechnung seiner Firma buchen und diese die Zahlung des Kursbeitrages verweigern, so haftet der Teilnehmer (Besteller) selbst solidarisch und zu ungeteilter Hand. Gerichtsstand ist Dornbirn, vereinbart ist österreichisches Recht.

MWSt

Unsere Preise verstehen sich in Euro. Unsere Leistungen sind zum Teil von der MWSt. befreit. Ausgenommen davon sind firmeninterne Kurse, Seminare, Einzeltraining und Unterrichtsmaterialien sowie Übersetzungen und Dolmetscherdienst, wofür wir 20% MWSt. (Bücher 10%) in Rechnung stellen müssen.

EU-Förderungen

Mit dem Status „Anerkannte Institution der Erwachsenenbildung“ besteht nach heutigen Richtlinien grundsätzlich die Möglichkeit, für inlingua-Kurse EU-Förderungen nach ESF-Ziel 2 und Ziel 3 zu beantragen. Eine tatsächliche Zusage hängt primär davon ab, ob der Antragsteller in seinem beruflichen und persönlichen Umfeld den Richtlinien entspricht.  Wir halten ausdrücklich fest, dass wir Sie gerne über Ihre individuellen Möglichkeiten beraten, Ihnen jedoch keinesfalls Förderungsmittel zusagen können, da die Entscheidung darüber nicht von uns getroffen wird. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderungen, wir haften daher keinesfalls für nicht bewilligte oder nicht ausbezahlte Förderungsmittel!

Kursdauer, Kurstermine, Verschiebungen, Absage, Unterbrechungen, Trainerwechsel

1 Unterrichtseinheit (UE) = 45 Minuten (incl. einer kurzen Pause). Mindestkursdauer pro Kurstag 2 UE. Für versäumte Unterrichtseinheiten eines Gruppenkurses durch einzelne Teilnehmer besteht grundsätzlich kein Ersatzanspruch. Auf Wunsch bieten wir aber ein Nachholen des Versäumten im Einzelunterricht an, wofür wir 50% Ermäßigung gewähren. Ein verspäteter Einstieg oder vorzeitiger Ausstieg begründet keinen Anspruch auf Reduktion oder anteilige Rückzahlung des Kursbeitrages, sofern nicht ausdrücklich anderes im Vorhinein schriftlich vereinbart wird.

Kursabsagen bei Einzeltrainings und firmeninterne Kursen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich (siehe unten), ohne dass die Kurszeit verloren ist.

Unsere Teilnehmer schätzen maximale Flexibilität und Individualität. Wir legen daher Kurstermine nicht frühzeitig fest, sondern versuchen, nach Möglichkeit Ihre Terminwünsche zu berücksichtigen und die Gruppe entsprechend zu koordinieren. Eine endgültige Terminbestätigung kann daher oft erst kurzfristig, auch telefonisch erfolgen. Verschiebungen fix gebuchter und von uns bereits schriftlich bestätigter Kurstermine nehmen wir natürlich nur mit Ihrem Einverständnis vor. Verschiebungen im Rahmen uns bekannt gegebener „möglicher Kurstermine“ sind jedoch jederzeit möglich und kein Rücktrittsgrund.

Muss Ihr Kurs aus Gründen, die in unserem Bereich liegen, abgesagt werden, so wird Ihnen wahlweise der Kursbeitrag auf Ihr Konto zurück überwiesen, gutgeschrieben oder für einen Ersatzkurs angerechnet. Für aus unserem Verschulden abgebrochene Kurse gilt sinngemäß eine aliquote Regelung.

Während des Kurses steht es der Gruppe frei, im Einvernehmen mit dem Trainer und nach Rücksprache mit unserem Büro (Verfügbarkeit der Räumlichkeiten) Verschiebungen oder Unterbrechungen (etwa Ferienzeiten) einvernehmlich zu vereinbaren.

Über Kursabsagen, etwa im Falle von Krankheit oder kurzfristiger Verhinderung des Trainers, werden Sie von diesem selbst oder von uns verständigt. Über einen Ersatztermin entscheidet in der Regel die Gruppe beim nächsten Zusammentreffen. Im Falle einer längerfristigen Verhinderung entscheidet die Gruppe mehrheitlich, ob sie unterbrechen oder mit einem Ersatztrainer weitermachen möchte. Einen Trainerwechsel behalten wir uns grundsätzlich vor und ist dies ebenso wenig ein Rücktrittsgrund wie eine Kursunterbrechung von maximal vier Wochen. Eine in unserem Bereich begründete, länger als vier Wochen dauernde Unterbrechung gilt, sofern nicht anders vereinbart, als von uns verursachter Kursabbruch und begründet einen Anspruch auf aliquote Gutschrift oder Rückzahlung des Kursbeitrages.

Einzeltraining, Firmeninterne Kurse

Haben Sie sich für ein Einzeltraining oder einen Firmeninternen Kurs entschieden, so bestimmen Sie in Absprache mit Ihrem Trainer über den Kursverlauf, insbesondere auch über die Kurstermine. Sie können beliebig viele Unterrichtseinheiten (mindestens jedoch jeweils eine Doppelstunden = 2 UE) an Ihnen passenden Tagen vereinbaren. Selbst einen mit Ihrem Trainer fix vereinbarten Termin können Sie bis 15:00 Uhr des vorangehenden Werktages (Mo-Fr, Sa gilt nicht als Werktag) absagen oder verschieben (für Montage und Tage nach Feiertagen gilt sinngemäß der jeweils letzte Werktag), ohne dass Ihnen Unterrichtseinheiten abgebucht werden. Absagen nach 15:00 Uhr des vorangehenden Werktages können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Andernfalls sowie im Falle Ihres Nichterscheinens zum vereinbarten Termin verfallen die jeweiligen Unterrichtsstunden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht konsumierte Unterrichtseinheiten nicht unbeschränkt offen stehen lassen können. Sie haben für jeweils 30 UE 6 Monate Zeit, diese zu konsumieren. Nicht konsumierte Teile eines ET 90 oder FIT 90 verfallen somit nach eineinhalb Jahren ab Buchungsdatum, eines Kurses mit 120 UE nach 2 Jahren usw.

Vorgangsweise bei Überschreiten der Höchst- oder Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

Wenn Ihr Kurs überbucht ist und an den ersten drei Kurstagen die Höchstteilnehmerzahl überschritten wird (in der Regel 6 Personen), wird Ihre Gruppe entweder geteilt oder, sofern die Mehrheit der anwesenden Kursteilnehmer zustimmt, der Kurs verlängert, und zwar pro „überzähligem“ Kursteilnehmer (Teilnehmer der „Minigruppe“ zählen nicht) im gleichen Verhältnis, wie sich der Kurs bei weniger Teilnehmern verkürzt. Beispiel: Kurs mit 60 UE, max. 6 Teilnehmer – mit 7 Teilnehmern Verlängerung auf 66 UE möglich.

Sollte zum geplanten Kursbeginn nicht die mindestens erforderliche Zahl von Anmeldungen vorliegen, so behalten wir uns das Recht vor, den geplanten Kurstermin um maximal zwei Wochen zu verschieben, ohne dass sich daraus ein Rücktrittsrecht der angemeldeten Teilnehmer ableiten lässt. Wird die Mindestteilnehmerzahl (in der Regel 2-4 Personen, je nach Kurstyp) nach der Verschiebung dann am ersten Kurstag immer noch nicht erreicht, kann mit Zustimmung der Teilnehmer der Kurs dennoch durchgeführt werden, und zwar nach Wahl entweder pro „fehlendem“ Kursteilnehmer verkürzt (im Verhältnis „fehlende“ Teilnehmer zur Mindestteilnehmerzahl) oder, in vollem Umfang, gegen Aufzahlung der auf die Mindestteilnehmerzahl „fehlenden“ Kursbeiträge. Sollte keine Einigung erzielt werden, muss der Kurs leider abgesagt werden.

Wird wegen eines späteren Ausstiegs eines Kursteiln. die Höchstteilnehmerzahl nicht mehr überschritten bzw. wegen späteren Einstiegs eines Kursteilnehmers die Mindest-teilnehmerzahl nicht mehr unterschritten, wird der Kurs wie ursprünglich geplant zu Ende geführt. Verlängerungen / Verkürzungen gelten dann aliquot für die Zeit der Abweichung.

DBS-Kurse

Die Kurse mit Dynamic Booking System (DBS) können ab 2 Teilnehmern durchgeführt werden, es gelten die jeweiligen Staffeln. Basis für die Bestimmung der Kursdauer ist die Teilnehmerzahl am dritten Kurstag (Teilnehmer der „Minigruppe“ zählen nicht). Bei späterer Veränderung der Teilnehmerzahl erfolgt eine aliquote Verlängerung bzw. Verkürzung.

Umgruppierung, Neueinteilung, Ausschluss vom Kurs

Unsere Teilnehmer erwarten mit Recht einen Sprachkurs in international anerkannter inlingua-Qualität. Durch ausführliche Beratung und Einstufungsgespräche mit fortgeschrittenen Interessenten versuchen wir, möglichst homogene Gruppen zusammenzustellen. Sollte sich im Verlaufe des Kurses herausstellen, dass einzelne Teilnehmer nicht zur Gruppe passen, müssen wir uns im Interesse der übrigen Teilnehmer das Recht vorbehalten, eine Umgruppierung vorzunehmen, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein. Kommt es dabei zu einer (Teil-)Gruppe, die die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, gelten für die noch nicht absolvierten Kurszeiten die entsprechenden Bestimmungen über die Verkürzung aliquot. Wünscht der Teilnehmer selbst eine Änderung des Kurstyps, etwa eine Wandlung seiner Anmeldung zu einem Gruppenkurs in ein Einzeltraining, so erfolgt eine allfällige Zustimmung nur unter Anrechnung des ursprünglich vereinbarten Kurspreises, und es kommt dadurch keine Auflösung des ursprünglichen Vertrages zustande.

Teilnehmer, die Anlass zu wiederholten Beschwerden seitens anderer Kursteilnehmer geben, weil sie offenbar das Training stören oder das Fortkommen der Gruppe behindern, können vom weiteren Kurs ausgeschlossen werden. Nicht konsumierte Unterrichtszeit verfällt und es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung eines Kursbeitrages.

Fortsetzungskurs

Mit Ihrer Anmeldung bestätigen Sie auch gleichzeitig, wenn Sie sich zu einem Fortsetzungskurs entscheiden, diesen mit uns zu buchen und keine diesbezüglichen Direktvereinbarungen mit dem Trainer zu treffen. Bei Verstößen gegen diese Regelung ist der volle Kursbeitrag für den Fortsetzungskurs sofort fällig, unabhängig allfälliger Zahlungsvereinbarungen mit dem Trainer.

Übersetzungen, Dolmetscherdienst

Für ausgewählte Trainer unseres Kaders nehmen wir Aufträge für Übersetzungen (keine Beglaubigungen) und Dolmetscherdienste entgegen, wobei wir als Vermittler fungieren. Wir halten ausdrücklich fest, dass wir diese Aufträge nur unter der Bedingung annehmen, dass sich hierbei unsere Haftung maximal auf die Höhe der Auftragssumme beschränkt.

Auslandskurse

Gerne vermitteln wir Ihnen einen Kursplatz an einer unserer etwa 300 inlingua-Partnerschulen in aller Welt. Mit Ihrer Anmeldung ist eine Anzahlung in der Höhe von 20% des Rechnungsbetrages fällig, der Restbetrag ohne weitere Aufforderung bis spätestens ein Monat vor Kursbeginn. Im Falle Ihrer Buchung innerhalb eines Monats vor Kursbeginn ist der gesamte Rechnungsbetrag mit der Anmeldung fällig. Unser Angebot basiert auf den jeweils gültigen Preisen der betreffenden Partnerschulen unter Zugrundelegen des aktuellen Wechselkurses. Preisanpassungen auf Grund geänderter Voraussetzungen müssen wir uns daher vorbehalten. Sie können aber das Währungsrisiko ausschließen, indem Sie den gesamten Rechnungsbetrag innerhalb von 2 Wochen nach Angebotsstellung überweisen. So können wir die Buchung bei der Partnerschule fixieren und die Zahlung ohne Währungsrisiko weiterleiten.

Stornobedingungen für Auslandskurse: Ihre Anmeldung ist verbindlich, da wir unsererseits bei unserem ausländischen inlingua-Partner die Buchung vornehmen müssen. Ein Rücktritt ist bis spätestens 1 Monat vor Kursbeginn möglich, wobei wir allerdings 20% als Stornogebühr einbehalten müssen. Ein Rücktritt innerhalb eines Monats vor dem geplanten Kursbeginn ist nicht mehr möglich, und der Rechnungsbetrag ist zu 100% fällig. Für Kurse, Unterbringung und Nebenleistungen vor Ort gelten die Bedingungen der jeweiligen Schule.

Schlusswort

Wir sind ständig bemüht, die Qualität unserer Sprachkurse zu optimieren. Trotzdem kann es vorkommen, dass etwas nicht 100%ig nach Ihren Vorstellungen verläuft. Wir bitten Sie, uns unverzüglich über allfällige Kritikpunkte zu informieren, sodass wir gegensteuern und Ihren weiteren Kursverlauf zu Ihrer vollsten Zufriedenheit gestalten können.

Der Erfolg Ihres Kurses hängt von vielen Faktoren ab. Ziele sind hier nur schwer quantifizierbar. Garantien für das Erreichen dieser Ziele gibt es keine, ebenso wenig wie eine Haftung unsererseits dafür. Wir wollen Ihnen jedenfalls bestmögliche Voraussetzungen schaffen, um Ihnen das „Fremdsprechen“ mit Inlingua so angenehm und effizient wie möglich zu gestalten. Bitte vergessen Sie aber nicht: Durch Ihren persönlichen Beitrag und Einsatz haben Sie es letztlich selbst in der Hand, Ihre persönlichen Ziele zu erreichen.