Förderungen
Das Land Vorarlberg und das AMS fördern Weiterbildungsmaßnahmen zum Teil in beträchtlichem Ausmaß – Zuschüsse bis zur Hälfte oder mehr der Kurskosten sind möglich!
Wir geben Ihnen hier einen Überblick über mögliche Förderungen. Wir sind jedoch nicht in der Lage, Ihnen irgendwelche Garantien für Förderungen abzugeben. Förderungsanträge müssen von unseren Kunden an die betreffende Institution gestellt werden.
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte
Siehe auch: http://www.ams.at/vbg/service-unternehmen/Qualifizierung
Wer?
Alle Arbeitgeber – ausgenommen sind das AMS, sonstige juristische Personen öffentl. Rechts, polit. Parteien, Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie radikale Vereine.
Bei Vorlage eines Bildungsplanes sind folgende Personen förderbar (Antrag spätestens 1 Woche vor Kursbeginn einreichen!):
• ArbeitnehmerInnen mit höchstens Pflichtschulabschluss
• ArbeitnehmerInnen mit höherem als Pflichtschulabschluss, wenn sie das 45. Lebensjahr vollendet haben
• Arbeitnehmerinnen mit Lehrabschluss oder Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule (nicht mit Matura)
Während der Qualifizierungsmaßnahme müssen sich die geförderten Personen in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis oder in Elternkarenz befinden.
Nicht förderbar sind:
• Unternehmenseigentümer/innen
• Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe
• Arbeitnehmer/innen in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis (Beamt/innen oder Arbeitnehmer/innen in definitiv gestellten Arbeitsverhältnissen)
• Lehrlinge
• überlassene Arbeiter/innen von gewerblichen Arbeitskräfteüberlassern, für die der Sozial- und Weiterbildungsfonds gemäß Arbeitskräfteüberlassungsgesetz eine Förderung der Weiterbildung vorsieht.
Was?
Gefördert werden kann die Teilnahme an arbeitsmarktbezogenen, überbetrieblich verwertbaren Kursen mit einer Dauer von mindestens 16 Stunden inkl. Pausen (960 Minuten Gesamtdauer).
Wie viel?
Die Höhe der Förderung beträgt:
• 50% der Kurskosten
• 50% der Personalkosten ab der 25. Kursstunde. Ausbildungsstunden im Rahmen einer praktischen Ausbildung sind nur förderbar, sofern sie in einer Aus- oder Weiterbildungseinrichtung stattfinden oder von dieser durchgeführt werden und getrennt von sonstigen betrieblichen Abläufen stattfinden.
Die Förderung darf pro Person und Begehren € 10.000,- nicht übersteigen.
Details finden Sie unter dem oben angeführten Link zum AMS.